Wahlrecht


Am 12. September 2021 sind in Niedersachsen von 8 bis 18 Uhr die Wahllokale für die Kommunalwahl geöffnet. Die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens wählen für 5 Jahre ihre kommunalen Vertretungen für die Landkreise, Städte, Stadtbezirke, Gemeinden, Samtgemeinden und Ortschaften. In der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf werden gewählt:

  • Gemeinderäte
  • Samtgemeinderat
  • Kreistag


Wer darf wählen?

Sie können an der Wahl teilnehmen, wenn Sie Deutsche oder Deutscher sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, am Wahltag Ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem Sie wählen wollen, Ihren Wohnsitz haben (z.B. im Stadtgebiet für die Wahl des Rates der Stadt) – nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.

Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden (Samtgemeinden) geführt. In Ihr Wählerverzeichnis werden Sie in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern Sie nicht vergessen haben, sich in Ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!


Wo wird gewählt?

Wenn Sie in Ihr Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie automatisch ca. bis zum 17. August eine Wahlbenachrichtigung. Auf ihr ist angegeben, in welchem Wahllokal Sie wählen können. Sie dürfen auch durch Briefwahl wählen, wenn Sie einen Wahlschein beantragt und erhalten haben. Es wird in Himbergen die bekannten Wahllokale geben, mit einer Ausnahme: Die Brockhimberger müssen zum Gemeindesaal in Himbergen zur Wahl schreiten.


Wie wird gewählt?

Sie erhalten je einen Stimmzettel für jede der 3 Wahlen, an der Sie teilnehmen und haben dann jeweils 3 Stimmen, die Sie beliebig verteilen können.


Das Kreuz an der richtigen Stelle

Für die Wahl der Vertretungen können Sie auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen! Sie haben für jeden Stimmzettel drei Stimmen! Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin/einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben. Sie können Ihre Stimmen aber auch auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Bewerberinnen/Bewerber desselben Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge verteilen.

Geben Sie Listen Ihre Stimmen, so ziehen die Bewerber in der Reihenfolge der Aufstellung durch die Parteien/Gruppierungen in die jeweilige Vertretung ein (darauf haben Sie dann keinen Einfluss)!

Michael Nagel, CDU